❓ Eignung externer Kräfte der verlässlichen Schulzeit und bei Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Eignung externer Kräfte, die im Rahmen der verlässlichen Schulzeit und bei Personaldienstleistungen eingesetzt werden. Es wird auf die Neuerungen der Verordnung und die Anforderungen an die Fachkompetenz dieser Kräfte eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen sowie die externen Kräfte, die in den Schulen tätig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden zentrale Fragen zur Eignung externer Kräfte, zu Regelungslücken und den Anforderungen an die Fachkompetenz gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass externe Kräfte nach § 15a HSchG keinen Vertretungsunterricht erteilen, während Kräfte nach § 15b HSchG im Vertretungsunterricht eingesetzt werden können. Zudem wird die Anzahl der externen Kräfte an hessischen Schulen und deren Qualifikationen erläutert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands eingereicht. Zum Stichtag 1. Februar 2020 waren 68 externe Kräfte an hessischen Schulen tätig, die alle die Eignungsvoraussetzungen erfüllten.