❓ Dokument 20/1731
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Notwendigkeit eines bundesweiten Melderegisters für Fehlbildungen bei Neugeborenen thematisiert. Der Fragesteller verweist auf aktuelle Berichte über Fehlbildungen und die Bedeutung zentraler Erfassung zur Ursachenforschung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Neugeborene, Schwangere, medizinische Einrichtungen wie Geburts- und Kinderkliniken sowie die Gesellschaft insgesamt, die von den gesundheitlichen Auswirkungen betroffen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, ein bundesweites Melderegister für Fehlbildungen einzuführen, um Ursachen besser erfassen und analysieren zu können. Zudem wird die Landesregierung gefragt, ob sie plant, ein solches Monitoring in Hessen einzuführen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung betonen die bereits bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen in Hessen, die seit vielen Jahren Daten zu Geburten und Neugeborenen erfassen. Ein bundesweites Fehlbildungsmonitoring wird als Thema im Austausch zwischen den Bundesländern diskutiert, konkrete Entscheidungen stehen jedoch noch aus.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über ein Fehlbildungsmonitoring ist politisch relevant, da sie Fragen der Gesundheitspolitik und der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe betrifft. Es gibt Forderungen von Fachverbänden, die die Einführung eines solchen Registers unterstützen, während die Landesregierung noch Beratungen über die Umsetzung führt.