❓ Dokument 20/1733
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Regelung des Art. 101 Abs. 3 der Hessischen Verfassung, die Angehörige von Monarchen von Regierungsämtern ausschließt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob diese Regelung grundgesetzkonform ist, insbesondere im Hinblick auf die Gleichheit vor dem Gesetz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind potenzielle Regierungsmitglieder, die aus Familien stammen, die bis 1918 in Deutschland oder anderen Ländern regiert haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass die Regelung grundgesetzkonform ist und ob sie angeregt hat, diese Bestimmung aus der Verfassung zu streichen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nimmt zu abstrakten Rechtsfragen grundsätzlich keine Stellung. Die Diskussion über die Aufhebung von Art. 101 Abs. 3 HV wurde im Rahmen der Enquetekommission behandelt, jedoch gab es keinen Anlass für die Landesregierung, eine rechtliche Bewertung abzugeben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft grundlegende Fragen zur Verfassungskonformität auf und könnte politische Diskussionen über die Modernisierung der Hessischen Verfassung anstoßen. Die Regelung wird als potenziell diskriminierend angesehen, was zu einer breiteren Debatte über Gleichheit und Zugang zu öffentlichen Ämtern führen könnte.