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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Steuerlicher Querverbund

17. Dezember 2019Dokument 20/1738 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
steuerlicher QuerverbundKommunenEuropäischer Gerichtshofstaatliche BeihilfeKapitalgesellschaften
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert den steuerlichen Querverbund kommunaler Unternehmen in Hessen und die rechtlichen Fragestellungen, die sich aus den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs ergeben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die hessischen Kommunen, die das Instrument des steuerlichen Querverbunds anwenden, sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der Kommunen, die den steuerlichen Querverbund anwenden, zu den geschätzten Steuermehraufwendungen im Falle einer negativen Entscheidung des EuGH und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass ihr keine entsprechenden Zahlen zur Anzahl der Kommunen oder zu den Steuermehraufwendungen bekannt sind. Zudem plant die Landesregierung keine Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen, falls der steuerliche Querverbund nicht mehr zulässig sein sollte.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Entscheidung des EuGH schwerwiegende Konsequenzen für die Kommunen haben könnte. Die Landesregierung antwortet, dass eine Entscheidung des EuGH zunächst keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Kommunen hätte. Die Anfrage wurde am 24. Januar 2020 eingereicht und die Antworten wurden am selben Tag bearbeitet.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1738, Wahlperiode 20, eingereicht 17. Dezember 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.