❓ Dokument 20/1741
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob es rechtliche Einschränkungen für den Bau von Fußgänger- und Radwegen entlang von Landesstraßen in Hessen gibt. Es wird auch die Zuständigkeit für Planung, Bau und Finanzierung solcher Wege thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Radfahrer, Fußgänger sowie die Kommunen und das Land Hessen als Straßenbaulastträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Genehmigung und Zuständigkeit für den Bau von Rad- und Gehwegen entlang der L 3008 in Bad Vilbel gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass es keine rechtlichen Einschränkungen für den Bau von Rad- und Gehwegen entlang von Landesstraßen gibt. Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger, wobei das Land Hessen für Landesstraßen verantwortlich ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger in Hessen betrifft. Es könnte Diskussionen über die Priorisierung von Radwegen und die Verantwortung der Kommunen und des Landes geben.