❓ Befristete Genehmigungen für Windenergieanlagen und Kompensationserfordernis
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Andreas Lichert und Klaus Gagel befasst sich mit der Erteilung befristeter Genehmigungen für Windenergieanlagen in Hessen sowie den damit verbundenen naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernissen. Die Fragesteller erbitten Informationen über die erteilten Genehmigungen und die Berechnung der Kompensation.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windenergieanlagen, Umweltbehörden und die Anwohner in den betroffenen Regionen in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob in Hessen befristete Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilt wurden, ob es eine Verringerung der naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse gab und nach welcher Formel diese berechnet wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass befristete Genehmigungen erteilt wurden und dass das Kompensationserfordernis im Rahmen der Zulassungsverfahren ermittelt wurde. Es wurden Anlagen für 25 oder 30 Jahre befristet genehmigt. Eine detaillierte Auflistung der Anlagen ist in den Anlagen zur Anfrage enthalten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD vermuten, dass die naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse verringert wurden. Die Landesregierung verweist auf die Kompensationsverordnung und die Regelungen zur Berechnung des Kompensationsumfangs. Die Anfrage wurde am 19. Dezember 2019 eingereicht und die Antwort am 3. Februar 2020 gegeben.