❓ Abweichungen vom TV-H im Land Hessen Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Abweichungen von Gehältern im öffentlichen Dienst in Hessen, insbesondere im Hinblick auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-H). Die Fragesteller erkundigen sich nach der Häufigkeit und den Gründen für höhere Gehaltsstufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen, insbesondere in der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO).
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Gründen für die höheren Einstufungen, der Anzahl der Beschäftigten mit Endstufenentgelt und den Gründen für die Gewährung zusätzlicher Entgelte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Vorweggewährung von Entgeltstufen in 1.124 Fällen erfolgte. Die häufigsten Gründe waren die Deckung des Personalbedarfs und die Bindung qualifizierter Fachkräfte. Zudem wurden Zahlen zu Beschäftigten mit Endstufenentgelt und den Gründen für zusätzliche Entgelte genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst von der tarifvertraglichen Einstufung abweichen. Die Landesregierung hat auf die Regelungen im TV-H verwiesen, die solche Abweichungen unter bestimmten Bedingungen erlauben.