❓ Baustellen an der BAB 5 II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Anzahl der Verkehrsteilnehmer erfragt, die zwischen 2007 und 2019 an Baustellen der BAB 5 mit Bußgeldern belegt wurden. Es wird auf eine vorherige Anfrage verwiesen, bei der eine Antwort auf eine spezifische Frage ausblieb.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verkehrsteilnehmer, die im Bereich der Baustellen auf der BAB 5 zwischen dem Homburger Kreuz und dem Gambacher Dreieck unterwegs sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen umfassen die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die mit Bußgeldern oder Fahrverboten belegt wurden, sowie die Höhe der ausgesprochenen Sanktionen und die rechtlichen Gründe für die unvollständige Beantwortung einer vorherigen Frage.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass aufgrund von Löschfristen und fehlenden Daten keine validen Aussagen zu den angefragten Verkehrsordnungswidrigkeiten getroffen werden können. Es wird auf die Unmöglichkeit einer automatisierten Auswertung hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die fehlenden Daten auf unterschiedliche Aufbewahrungsfristen zurückzuführen sind. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Schwierigkeiten bei der Datenerhebung und die rechtlichen Vorgaben zur Datenlöschung.