❓ Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung und die damit verbundenen Überprüfungen durch die Finanzbehörden. Es wird auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer bestimmten Organisation eingegangen und die Regularien zur Überprüfung erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gemeinnützige Organisationen und Vereine in Hessen, insbesondere solche, die als extremistisch eingestuft werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur regelmäßigen Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden, zu den zeitlichen Abständen dieser Überprüfungen und zu den konkreten Maßnahmen, die dabei ergriffen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Überprüfung der Gemeinnützigkeit grundsätzlich alle drei Jahre erfolgt, es jedoch Ausnahmen gibt. Zudem sind etwa 40.500 Organisationen in Hessen als gemeinnützig anerkannt. Die genauen Zahlen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit in den letzten fünf Jahren sind nicht verfügbar.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit häufig auf Satzungsmängel oder Verstöße gegen die ordnungsgemäße Mittelverwendung zurückzuführen ist. Es wird betont, dass die Überprüfung der Gemeinnützigkeit eng mit den Verfassungsschutzbehörden zusammenarbeitet.