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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Sitzverteilung im 20. Hessischen Landtag

6. Januar 2020Dokument 20/1777 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
SitzverteilungHessischer LandtagÜberhangmandateAusgleichsmandateWahlrecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Sitzverteilung im 20. Hessischen Landtag nach der Wahl vom 28. Oktober 2018. Es wird erläutert, wie die Sitze gemäß dem Landtagswahlgesetz verteilt werden und welche Rolle Überhang- und Ausgleichsmandate dabei spielen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien sowie die Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Berechnung der Sitzverteilung und zur Interpretation des Landtagswahlgesetzes, insbesondere zu den Proportionen der Sitze und der Anzahl der Abgeordneten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Berechnung der Ausgleichsmandate durch den Landeswahlausschuss erfolgt und dass die gesetzlich festgelegte Gesamtzahl der Abgeordnetensitze von 137 Mandaten als korrekt angesehen wird. Die Antworten beziehen sich auf die Proportionalität und die Berechnungsmethoden gemäß dem Landtagswahlgesetz.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller stellen in ihrer Anfrage die Gültigkeit der Sitzverteilung und die Berechnungsmethoden in Frage. Die Landesregierung bezieht sich auf die Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts und betont, dass die Berechnung der Sitze den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass Überhangmandate ausgeglichen werden müssen, um die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1777, Wahlperiode 20, eingereicht 6. Januar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.