❓ Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern in Hessen I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern in Hessen gemäß dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Es wird nach der Anzahl der sichergestellten Kulturgüter und deren Verbleib gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kulturgüter in Hessen sowie die zuständigen Landesbehörden, insbesondere das Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der sichergestellten Kulturgüter, deren Verwahrung, den Gründen für die Sicherstellung und der Dauer der Verwahrung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet von insgesamt zehn Sicherstellungsverfügungen seit Inkrafttreten des KGSG, wobei in acht Fällen Konvolute und in einem Fall ein Einzelobjekt sichergestellt wurden. Aktuell befindet sich kein Kulturgut in amtlicher Verwahrung. Neun Sicherstellungen erfolgten aufgrund unvollständiger Unterlagen, und es gab zwei Klageverfahren gegen Sicherstellungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der sichergestellten Kulturgüter und den Gründen für die Sicherstellung. Die Landesregierung gibt an, dass seit 2016 zehn Sicherstellungen erfolgt sind und keine Kulturgüter in amtlicher Verwahrung sind. Es wird auf die Zusammenarbeit mit Zollbehörden verwiesen.