❓ Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern in Hessen II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas befasst sich mit der Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern in Hessen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten, die durch das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) entstehen. Es wird untersucht, wie die Landesregierung die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen einschätzt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesbehörden, die für die Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern zuständig sind, sowie die Personen, denen Kulturgüter im Rahmen des KGSG entzogen werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen: Wie hoch sind die Kosten für die Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern? Hat die Landesregierung Kenntnis über diese Kosten? Wie verfahren die Behörden mit Kulturgütern, deren Herkunft nicht ermittelt werden kann?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Kosten für die Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern nicht bezifferbar sind, da sie vom Einzelfall abhängen. Es wird darauf hingewiesen, dass die notwendigen Kosten von der Person zu tragen sind, der das Kulturgut entzogen wurde. Zudem wird erklärt, dass Kulturgüter, deren Herkunft nicht ermittelt werden kann, nach den Umständen des Einzelfalls behandelt werden und keine generelle Aussage zur Verwahrungsdauer getroffen werden kann.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Kosten für die Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern erheblich sein könnten, können jedoch keine konkreten Zahlen nennen. Die Landesregierung verweist auf das KGSG und die Regelungen zur Sicherstellung und Verwahrung von Kulturgütern.