❓ Stellenbesetzung ohne Erlassgrundlage im Bereich des Kultusministeriums
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Stellenbesetzung im Kultusministerium und die Frage, ob diese ohne eine gültige Erlassgrundlage stattfand. Es wird auf die Verwaltungspraxis und frühere Erlassregelungen verwiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter und Stellen im Kultusministerium sowie die Verwaltungspraxis im Bereich der Stellenbesetzungsverfahren.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen betreffen die Rechtmäßigkeit der Stellenbesetzungsverfahren ohne Erlass und die Anzahl der durchgeführten Verfahren in den Jahren 2007 bis 2017.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass mehrere Tausend Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt wurden und dass in dieser Zeit keine gerichtlichen Verfahren aufgrund fehlender Erlassgrundlagen verloren gingen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Verwaltungspraxis auch ohne formelle Erlassregelung rechtmäßig war. Es wird auf frühere Erlassregelungen verwiesen, die bis 2006 gültig waren.