❓ Beschulung in den Justizvollzugsanstalten Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Vorschriften und Bedingungen für den schulischen und beruflichen Unterricht von Inhaftierten in hessischen Justizvollzugsanstalten. Es werden Fragen zu den rechtlichen Grundlagen, den Qualifikationen der Lehrkräfte sowie zur Anzahl der beschulten Inhaftierten gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Inhaftierte in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die Lehrkräfte, die dort unterrichten. Auch die Justizvollzugsanstalten selbst sind betroffen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Vorschriften für den Unterricht, den Qualifikationen der Lehrkräfte, der Anzahl der beschulten Inhaftierten und den gesetzlichen Vorgaben für Unterrichtseinheiten sowie zur Digitalisierung im Unterricht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zu den Vorschriften für den Unterricht, den Qualifikationen der Lehrkräfte und der Anzahl der Inhaftierten, die in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten beschult werden. Es werden spezifische Zahlen und rechtliche Grundlagen genannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der Linken stellen fest, dass es keine einheitlichen Vorgaben für die Unterrichtseinheiten gibt und dass digitale Medien punktuell eingesetzt werden. Die Antwort der Landesregierung enthält konkrete Zahlen zu den Inhaftierten, die in den verschiedenen Ausbildungsberufen unterrichtet werden.