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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Rinderzuchten

19. Februar 2019Dokument 20/183 · WP 20Hessen
Volker Richter, Claudia Papst-Dippel
RinderzuchtExportTierschutzHessenLandwirtschaft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Rinderzuchten in Hessen und deren Export in Nicht-EU-Länder. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Bedingungen des Tierschutzes und den rechtlichen Möglichkeiten der Landesregierung zur Unterbindung von tierquälerischen Praktiken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Rinderzüchter in Hessen, die Landwirtschaft und Tierschutzorganisationen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob es Rinderzuchten gibt, die in Nicht-EU-Länder exportieren, wie der Tierschutz bis zur Tötung gewährleistet wird, und ob der Landesregierung ähnliche Vorwürfe wie in Schleswig-Holstein bekannt sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es in Hessen keine Rinderzuchten gibt, die den Export als Mittelpunkt ihrer Tätigkeit haben. Exporte von Schlacht- und Zuchtrindern in bestimmte Drittländer sind seit einem Erlass vom 12. März 2019 grundsätzlich untersagt. Zudem wird auf die Verantwortung des Organisators der Lebendtiertransporte hingewiesen, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken bezüglich des Tierschutzes im Zusammenhang mit dem Export von Rindern. Die Landesregierung hat die Transporte in bestimmte Drittländer untersagt und verweist auf die Verantwortung der zuständigen Behörden.

Quelle: Hessen, Dokument 20/183, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Februar 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.