❓ Dokument 20/184
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema des betäubungslosen Schächtens in Hessen behandelt, insbesondere die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß dem Tierschutzgesetz. Der Fragesteller möchte Informationen über die Anzahl und die Empfänger solcher Genehmigungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind religiöse Gemeinschaften, die das Schächten praktizieren, sowie die zuständigen Behörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu erteilten Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schächten in Hessen gestellt, insbesondere zur Anzahl und den Empfängern dieser Genehmigungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz besagt, dass seit 2015 in Hessen keine unbefristete Genehmigung für das Schächten erteilt wurde. Ein Genehmigungsverfahren ist jedoch anhängig.
⚡ Einordnung
Das Thema ist politisch umstritten, da es die Balance zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit betrifft. Die Diskussion über das Schächten und die entsprechenden Genehmigungen könnte sowohl religiöse Gemeinschaften als auch Tierschutzorganisationen betreffen.