❓ Lange Verweildauer in Hessischer Erstaufnahmeeinrichtung - Teil 3
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Situation von Asylsuchenden in hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen, insbesondere die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf die Verweildauer. Die Fragestellerin thematisiert die steigenden Zahlen von untergebrachten Flüchtlingen und die damit verbundenen Herausforderungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende in Hessen, insbesondere die, die in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage enthält mehrere Fragen zur Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen, zur Verteilung von Asylsuchenden und zu rechtlichen Möglichkeiten gegen lange Verweildauern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Gesamtkapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen in Hessen derzeit als ausreichend bewertet werden. Es wird berichtet, dass die Belegung der Einrichtungen am 11. Februar 2020 bei 3.258 Asylsuchenden lag. Die Regierung erklärt, dass eine rechtliche Möglichkeit zur Zuweisung in Kommunen erst nach Ablauf der gesetzlichen Verpflichtung besteht.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin vermutet, dass die Verweildauer in den Einrichtungen durch die gesetzlichen Regelungen verlängert wird. Die Landesregierung antwortet, dass die Kapazitäten der Einrichtungen aktuell ausreichend sind und keine weiteren Standorte geplant sind. Es wird auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen, die die Verweildauer regeln.