❓ Technologieabhängigkeit der hessischen, öffentlichen Verwaltung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Abhängigkeit der hessischen öffentlichen Verwaltung von bestimmten Softwareanbietern. Es wird die Problematik des 'Vendor Lock-in' angesprochen, bei dem der Austausch von Softwareprodukten erschwert wird. Ziel ist es, die digitale Souveränität und Unabhängigkeit der Verwaltung zu stärken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische öffentliche Verwaltung, die Landkreise und Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die von den digitalen Dienstleistungen der Verwaltung abhängig sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den genutzten Standard-Softwareprogrammen im öffentlichen Dienst, der Bewertung der Bundesregierung zur digitalen Unabhängigkeit und den Zielen der Landesregierung zur technologischen Unabhängigkeit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen zur Nutzung von Software im öffentlichen Dienst geantwortet und betont, dass die Kommunen und Landkreise in ihrer Softwarewahl frei sind. Es wurden keine spezifischen Informationen zu den Softwareprogrammen der Kommunen vorgelegt. Die Landesregierung unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität und hat ein Projekt zur Analyse von Standard-Softwareprogrammen initiiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, Tobias Eckert und Angelika Löber von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, haben die Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat keine spezifischen Daten zu den Softwareprogrammen der Kommunen, da es keine Meldepflicht gibt. Für das Projekt HessenSW 2025 sind 600.000 Euro Haushaltsmittel eingeplant.