❓ Ausbildungsvergütungen in den jeweiligen Lehrberufen des hessischen Handwerks
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Höhe der Ausbildungsvergütungen in Hessen für verschiedene Lehrberufe im Handwerk erfragt. Die Fragesteller möchten Informationen über die Vergütungen in den einzelnen Lehrjahren sowie Hinweise zur Meisterpflicht erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Auszubildende im hessischen Handwerk, ausbildende Unternehmen sowie die jeweiligen Handwerkskammern.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen konkret nach den Ausbildungsvergütungen in Hessen, aufgeschlüsselt nach Beruf und Lehrjahr, sowie nach der Meisterpflicht für die jeweiligen Berufe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass ausbildende Unternehmen verpflichtet sind, eine angemessene Vergütung zu zahlen, die mit dem Lebensalter und der Ausbildungsdauer steigt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei tariflichen Regelungen die Vergütung nicht niedriger sein darf als die festgelegten Sätze. Die genauen Vergütungen sind in einer Anlage aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung enthält keine neuen Zahlen, sondern verweist auf bestehende tarifliche Regelungen und die Pflicht zur angemessenen Vergütung. Die Anfrage wurde am 20. Februar 2019 eingereicht und die Antwort am 7. März 2019 gegeben.