❓ Windvorrangflächen Südhessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Stefan Naas thematisiert die Windvorrangflächen in Südhessen und die Vorschläge der Regionalversammlung zur Planung dieser Flächen. Insbesondere wird die von Regierungspräsidentin Lindscheid favorisierte Weißflächenlösung diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Auffassung der Landesregierung über die Weißflächenlösung und deren Rechtskonformität sowie zu möglichen Entscheidungen der Rechtsprechung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Entscheidung über die bevorzugte Lösung bei der Regionalversammlung Südhessen liegt. Sie bestätigt, dass die Festlegung von Weißflächen in Verbindung mit Ausschlusswirkungen rechtlich zulässig ist.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Rechtskonformität der Weißflächenlösung und der 3. Teiloffenlage. Die Landesregierung betont, dass die Regionalversammlung zuständig ist und verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Weißflächen.