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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Änderung des Einkommensteuergesetzes

20. Januar 2020Dokument 20/2076 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
EinkommensteuergesetzVerlustverrechnungSteuerrechtBundesratFinanzministerium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Änderungen im Einkommensteuergesetz, die durch den Bundesrat beschlossen wurden. Es wird insbesondere auf die neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen eingegangen, die ab dem 01.01.2020 gelten und die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen in Frage stellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Steuerpflichtige, insbesondere Anleger im Bereich Kapitalvermögen, die durch die neuen Regelungen in ihrer Verlustverrechnung eingeschränkt werden.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Zustimmung der Landesregierung zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz und zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen durch die Landesregierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen zugestimmt. Sie äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkungen und deren Auswirkungen auf das Steuerrecht und die Altersvorsorge.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat in der Sitzung des Bundesrates am 20.12.2019 für die Zustimmung zum Gesetz gestimmt. Es wird auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, die auch von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz geäußert wurden. Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf Kleinanleger werden als gering eingeschätzt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2076, Wahlperiode 20, eingereicht 20. Januar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.