Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

❓ Tempo 80 nachts auf der A44 und der A49

21. Januar 2020Dokument 20/2084 · WP 20Hessen
Wolfgang Decker, Tobias Eckert, Manuela Strube
TempolimitLärmschutzAutobahnHessenVerkehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Einführung eines nächtlichen Tempolimits von 80 km/h auf den Autobahnen A44 und A49 in Hessen. Die Fragesteller möchten wissen, ob die Landesregierung eine Entscheidung über die Einführung dieses Tempolimits getroffen hat und wie sich die Diskrepanz zwischen den Lärmschutzrichtwerten auf Bundes- und Landesebene erklärt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohner entlang der Autobahnabschnitte A44 und A49, insbesondere in Kassel und Umgebung, sowie Verkehrsteilnehmer.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die für Ende 2019 avisierte Entscheidung über die Einführung eines nächtlichen Tempolimits getroffen wurde und wie die Landesregierung entschieden hat. Zudem wird nach der Erklärung für die Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesrichtwerten gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat entschieden, dass eine rechtssichere Anordnung von lärmschutzbedingten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den genannten Streckenabschnitten nicht in Betracht kommt, da nur an wenigen Stellen die maßgeblichen Bundes-Richtwerte überschritten werden. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung haben keine Relevanz für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten eine Diskrepanz zwischen den Lärmschutzrichtwerten von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags sowie den Auslösewerten für Lärmsanierung von 57 dB(A) nachts und 67 dB(A) tags. Die Landesregierung hat auf der Verkehrsministerkonferenz Initiativen zur Angleichung dieser Werte ergriffen, die jedoch keine mehrheitliche Unterstützung fanden.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2084, Wahlperiode 20, eingereicht 21. Januar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.