❓ Sicherstellung der Physiotherapeutischen Versorgung II - Rezeptabsetzungen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die Probleme der Rezeptabsetzungen in der Physiotherapie in Hessen. Es wird auf die Herausforderungen eingegangen, die durch die Absetzung von Rezepten durch Krankenkassen entstehen, und die Notwendigkeit einer rechtlichen Klarheit für Physiotherapeuten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Physiotherapeuten, Patienten, gesetzliche Krankenkassen und die Hessische Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Rezeptabsetzungen, deren Auswirkungen auf Patienten und die Kosten für Krankenkassen sowie zur Unterstützung der Physiotherapeuten durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Absetzungsquote bei der AOK Hessen bei 0,52 % liegt und dass die IKK classic im Jahr 2018 nur in wenigen Fällen Rezeptabsetzungen vornahm. Es wird betont, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen von den Krankenkassen beachtet werden müssen und dass die Landesregierung keine rechtliche Handhabe hat, um Physiotherapeuten direkt zu unterstützen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Komplexität der Rezeptprüfung zu einer hohen Fehlerwahrscheinlichkeit führt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sie nur bei eindeutigen Rechtsverstößen eingreifen kann. Es werden keine konkreten Zahlen zu den Kosten externer Rechnungsprüfungen genannt.