❓ Spiegelbildliche Besetzung in kommunalen Gremien im Zusammenhang mit Förderprogrammen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Ulrich Wilken (Die Linke) thematisiert die spiegelbildliche Besetzung in kommunalen Gremien, insbesondere im Zusammenhang mit dem integrierten kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) und den damit verbundenen Förderprogrammen. Es wird hinterfragt, inwiefern die Priorisierung kommunaler Vorhaben und die Zusammensetzung des Steuerungsgremiums rechtlich unbedenklich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Hessen, die an den Förderprogrammen teilnehmen, sowie die Mitglieder der kommunalen Gremien und die Bevölkerung, die in den IKEK-Prozess eingebunden wird.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen die rechtliche Zulässigkeit der Delegation von Aufgaben an das Steuerungsgremium, die Auswahl der Mitglieder und die Wahrung der demokratischen Legitimation.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Priorisierung kommunaler Vorhaben Angelegenheit der Gemeinde ist und die Landräte im IKEK-Prozess beratend tätig sind. Die Bildung des Steuerungsgremiums obliegt dem Gemeindevorstand, der über die Auswahl der Mitglieder entscheidet. Es wird betont, dass das Steuerungsgremium nicht als Hilfsorgan des Gemeindevorstands fungiert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 23. Januar 2020 eingereicht und die Antworten der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz, wurden am 6. März 2020 bearbeitet. Die Antworten beinhalten keine spezifischen Zahlen oder Fristen, sondern erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rolle des Steuerungsgremiums.