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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Fälschungssichere Prüfungszeugnisse und Approbationsurkunden

23. Januar 2020Dokument 20/2107 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
FälschungssicherheitPrüfungszeugnisseApprobationsurkundenGesundheitsschutzPatientensicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Problematik gefälschter Prüfungszeugnisse und Approbationsurkunden, die es unqualifizierten Personen ermöglichen, im Gesundheitswesen zu arbeiten. Der Fall einer Frau, die ohne Approbation als Assistenzärztin tätig war, wird als Beispiel angeführt, um die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Erhöhung der Fälschungssicherheit zu verdeutlichen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Patienten, die möglicherweise von unqualifizierten Personen behandelt werden, sowie die Gesundheitsbehörden und Institutionen, die für die Ausstellung von Prüfungszeugnissen und Approbationsurkunden verantwortlich sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Handlungsbedarf sieht, um die Fälschungssicherheit der Urkunden zu erhöhen, und ob sie plant, ein Zentralregister für ärztliche Zulassungen einzuführen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erkennt Handlungsbedarf und hat einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Zudem wird die Einführung eines Zentralregisters für ärztliche Zulassungen als sinnvoll erachtet. Die hessischen Approbationsurkunden sind bereits schwerer zu fälschen als andere Urkunden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und betont, dass sie die Fälschungssicherheit der Urkunden bundesweit erhöhen möchte. Es gibt bereits einen Entschließungsantrag im Bundesrat, um entsprechende Maßnahmen zu prüfen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2107, Wahlperiode 20, eingereicht 23. Januar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.