❓ Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in Hessen Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die rechtliche Bewertung der Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in Hessen im Kontext einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Fragesteller bitten um eine Einschätzung der Landesregierung zur Verfassungsgemäßheit der bestehenden Regelung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizistinnen und Polizisten in Hessen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bewertet, ob die hessische Regelung verfassungsgemäß ist und ob eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnungspflicht eingeführt wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass sie eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnungspflicht in Hessen einführen wird, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizeibeamtinnen und -beamten darstellt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung erkennt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung an, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Kennzeichnungspflicht als rechtlich relevant eingestuft hat. Die Antwort wurde am 28. Februar 2020 eingereicht.