❓ Dokument 20/211
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die versuchte Abschiebung einer hochschwangeren Frau thematisiert, die trotz ärztlicher Bescheinigung über ihre Reise- und Fluguntauglichkeit durchgeführt werden sollte. Es wird die Rolle der Behörden und die rechtlichen Rahmenbedingungen hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Familie F.A. und T.R. sowie deren Kinder, die in Algerien Gefahren ausgesetzt sind. Auch die beteiligten Behörden wie das Regierungspräsidium Gießen und die Bundespolizei sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage der Abschiebung von Schwangeren und zur Einhaltung von Mutterschutzfristen gestellt. Zudem wird nach der finanziellen Situation der Familie und der Kenntnis der Behörden über Ausbildungsangebote gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung betonen, dass die Abschiebung von Schwangeren nicht per se ausgeschlossen ist, jedoch die gesundheitlichen Belange stets berücksichtigt werden. Es wird erklärt, dass im vorliegenden Fall eine ärztliche Bewertung der Reise- und Flugtauglichkeit vorlag. Zudem wird klargestellt, dass keine Statistik über abgeschobene Schwangere geführt wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zur humanitären Behandlung von schwangeren Frauen im Asylverfahren auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen in solche gefährlichen Situationen.