Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Tempo 30 in Friedberg

24. Januar 2020Dokument 20/2112 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, Dr. Stefan Naas
Tempo 30VerkehrssicherheitFriedbergGeschwindigkeitsbeschränkungUnfallzahlen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Einführung von Tempo 30 in bestimmten Straßen von Friedberg thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Bewertung der Landesregierung zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner der Straßen in Friedberg, Fußgänger, insbesondere Kinder auf Schulwegen, sowie die Verkehrsteilnehmer in den betroffenen Bereichen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Einführung von Tempo 30 in Friedberg bewertet, welche Erkenntnisse über die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit vorliegen und ob es Unterschiede in den Unfallzahlen zwischen 30 km/h und 50 km/h gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat die Einführung von Tempo 30 in Friedberg als rechtsfehlerhaft bewertet und sieht keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen für die Anordnung. Sie verweist auf die positiven Effekte von Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit und die Reduzierung von Unfallzahlen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bestehende rechtliche Spielräume für Geschwindigkeitsbeschränkungen auszuschöpfen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der Freien Demokraten äußern Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit in Friedberg. Die Landesregierung hat festgestellt, dass die Anordnung von Tempo 30 in Teilen rechtsfehlerhaft war und verweist auf Studien, die eine positive Wirkung von Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit belegen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2112, Wahlperiode 20, eingereicht 24. Januar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.