❓ Dokument 20/2116
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie die Asylbewerber, die in den Unterkünften untergebracht sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, seit wann die Landesregierung von Unregelmäßigkeiten Kenntnis hat, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob Anweisungen an die Stadt Frankfurt erteilt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat seit November 2019 Kenntnis von Verdachtsmomenten. Es gab keine Anweisungen an die Stadt Frankfurt, da es sich um ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis handelt. Die Stadt hat Prüfungen eingeleitet, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Verantwortung der Kommunalaufsicht auf und beleuchtet mögliche Missstände in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der AWO, was für die Öffentlichkeit von Interesse ist.