❓ Finanzierung, Bereitstellung und Weiterführung des Förderprogramms "Gemeindeschwester 2.0"
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) befasst sich mit der Finanzierung und der Bereitstellung des Förderprogramms 'Gemeindeschwester 2.0'. Es werden Fragen zur Anzahl der geförderten Gemeindeschwestern, den Anträgen und der Finanzierung durch Kommunen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kommunen, die an dem Programm teilnehmen, sowie die Gemeindeschwestern und die Hausärzte, die Anträge stellen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst zehn Fragen, darunter die Anzahl der geförderten Gemeindeschwestern, die abgelehnten Anträge und die finanzielle Beteiligung der Kommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Jahr 2018 insgesamt 45.265,66 € von den bereitgestellten 1,85 Millionen Euro ausgezahlt wurden. Fünf Kommunen und sechs Hausärzte haben Anträge gestellt, von denen zwei abgelehnt wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller stellen fest, dass die bisherigen Erfahrungen mit dem Programm in der Weiterentwicklung berücksichtigt werden sollen. Die Landesregierung hat die Begrenzung auf eine Gemeindeschwester pro Landkreis aufgehoben.