❓ Dokument 20/2154
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die umweltgerechte Entsorgung von Kühlgeräten, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten, thematisiert. Es wird untersucht, welche Entsorgungsanlagen in Hessen zwischen 2014 und 2019 betrieben wurden und wie die Entsorgung dieser Geräte organisiert ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Betreiber von Entsorgungsanlagen, Hersteller von Kühlgeräten sowie Verbraucher in Hessen, die alte Kühlgeräte entsorgen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Entsorgungsanlagen in Hessen FCKW-haltige Kühlgeräte behandeln können und in welche Anlagen diese Geräte außerhalb von Hessen verbracht werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nennt zwei Entsorgungsanlagen in Hessen, die FCKW-haltige Kühlgeräte behandeln können. Zudem wird erläutert, dass die Wahl der Entsorgungsanlagen den Herstellern obliegt und dass keine spezifischen Informationen über die Entsorgungswege der in Hessen gesammelten Geräte vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage verdeutlicht die Herausforderungen bei der umweltgerechten Entsorgung von Kühlgeräten und die Verantwortung der Hersteller. Es wird auf die Bedeutung von zertifizierten Entsorgungsanlagen hingewiesen, um Umweltschäden zu vermeiden.