❓ Dokument 20/2157
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Entsorgung von FCKW-haltigen Kühlgeräten thematisiert, insbesondere die Kontrollen der Entsorgungsbetriebe in Hessen. Die Anfrage bezieht sich auf die Einhaltung von EU-Vorgaben zur Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Entsorgungsbetriebe, die Umweltbehörden, sowie die Bürger, die alte Kühlgeräte entsorgen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verfügbarkeit von Prüfstellen, den zuständigen Institutionen für Prüfungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie zu Kontrollaktionen in Hessen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung bestätigen, dass ausreichend Personal für die Überwachung vorhanden ist und dass Kontrollaktionen in Hessen durchgeführt werden. Im Jahr 2019 gab es 293 Kontrollen, jedoch wurden keine illegalen Verbringungen von Altkühlgeräten festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen das Engagement der hessischen Regierung im Bereich Umweltschutz und die Notwendigkeit, die Entsorgung von schädlichen Kühlgeräten zu überwachen. Es wird deutlich, dass Hessen aktiv gegen illegale Abfallverbringungen vorgeht.