❓ Entsorgung von FCKW-haltigen, umweltschädlichen Kühlgeräten: FCKW-Entnahme in Hessen - Teil 2
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Torsten Felstehausen befasst sich mit der Entsorgung von FCKW-haltigen Kühlgeräten in Hessen. Es wird untersucht, wie viel FCKW in den Jahren 2014 bis 2019 bei der Entsorgung dieser Geräte entfernt wurde und welche Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Vorgaben getroffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger, die alte Kühlgeräte entsorgen, sowie die Umwelt, die durch unsachgemäße Entsorgung belastet wird.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage zielt darauf ab, konkrete Zahlen zur Menge des entfernten FCKW in den Jahren 2014 bis 2019 zu erhalten und Informationen über die Entsorgung von Treibmitteln aus Isolierschaum zu erfragen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und die Menge an entsorgtem FCKW in den Jahren 2014 bis 2018 aufgeführt. Für 2019 liegen noch keine Daten vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Elektroaltgeräte in zertifizierte Anlagen zur Erstbehandlung geleitet werden müssen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass durch unsachgemäße Entsorgung von Kühlgeräten erhebliche Mengen an CO2 in die Atmosphäre gelangen. Die Landesregierung hat die Menge an entsorgtem FCKW in den Jahren 2014 bis 2018 angegeben: 68,5 t (2014), 54,88 t (2015), 40,51 t (2016), 39,72 t (2017), 50,07 t (2018).