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HessenKleine AnfrageDie Linke

Dokument 20/2163

17. Juli 2026Dokument 20/2163 · WP 20Hessen
Christiane Böhm
FerienaufenthalteFamilienförderungSoziale TeilhabeHessenJugenderholung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (DIE LINKE) thematisiert die finanzielle Unterstützung von Ferienaufenthalten für sozial benachteiligte Familien in Hessen. Sie fragt nach den Formen und Höhen der Förderungen durch das Land und die Kommunen sowie nach den Reiseziele und der Bedeutung dieser Maßnahmen für die betroffenen Familien.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind sozial benachteiligte Familien in Hessen, insbesondere Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern, die aufgrund finanzieller Einschränkungen oft nicht in der Lage sind, Urlaub zu machen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Art und Höhe der Förderungen durch das Land Hessen und die Kommunen gestellt, zur Bedeutung der Unterstützung für die soziale Teilhabe von Familien sowie zur Rolle von Jugendherbergen und Organisationen, die Familienfreizeiten anbieten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten des Ministeriums für Soziales und Integration umfassen Informationen über verschiedene Fördermaßnahmen, wie finanzielle Mittel für Kinder- und Jugenderholung, die Höhe der Zuschüsse und die Bedeutung dieser Angebote für die betroffenen Familien. Es wird auch auf die Rolle von Jugendherbergen und die Unterstützung durch Lottomittel eingegangen.

⚡ Einordnung

Die Förderung von Ferienaufenthalten wird als wichtig für die soziale Teilhabe von Familien angesehen. Es gibt jedoch auch Kritik an der Höhe der Zuschüsse, die oft nicht ausreichen, um einen Familienurlaub zu ermöglichen. Die Landesregierung plant, neue Wege zur Weiterentwicklung der Familienerholung zu erproben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2163, Wahlperiode 20, eingereicht 30. Januar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.