❓ Dokument 20/2172
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Anforderung von Führungszeugnissen und Schufa-Auskünften in hessischen Bewerbungsverfahren sowie die Nutzung biometrischer Daten, wie Fingerabdrücke, thematisiert. Die Fragestellerin äußert Bedenken hinsichtlich der Datenschutzkonformität dieser Praktiken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bewerberinnen und Bewerber in der hessischen Privatwirtschaft sowie Unternehmen, die solche Daten anfordern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt nach dem Wissen der Landesregierung über die Anforderung von Führungszeugnissen und Schufa-Auskünften sowie der Nutzung biometrischer Daten in der Privatwirtschaft und deren Bewertung im Hinblick auf den Datenschutz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Fragen der Fragestellerin, jedoch keine konkreten Antworten der Regierung. Es wird auf die Zuständigkeit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit verwiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zum Datenschutz in der Privatwirtschaft auf und könnte Auswirkungen auf die Praktiken von Unternehmen in Hessen haben. Die Diskussion über den Umgang mit sensiblen Daten ist politisch relevant und könnte sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorrufen.