❓ Dokument 20/2174
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, welche Fahrrad-Professuren an hessischen Hochschulen eingerichtet werden und welche finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen dabei gelten. Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst beleuchtet die Bedeutung dieser Professuren für die Forschung und Ausbildung im Bereich Radverkehr.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Hochschule RheinMain, die Frankfurt University of Applied Sciences und die Universität Kassel sowie die Studierenden dieser Institutionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Auswahlkriterien für die Professuren, den Besoldungsstufen und den Mitspracherechten der Förderstiftung gestellt. Zudem wird nach der Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Förderperiode gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin erläutert, dass die Professuren durch ein reguläres Berufungsverfahren besetzt werden und die Besoldungsstufen W2 und W3 vorgesehen sind. Die Hochschulen müssen die Folgefinanzierung nach fünf Jahren selbst sichern. Die genauen Studieninhalte und -abschlüsse werden ebenfalls umrissen.
⚡ Einordnung
Die Einrichtung der Fahrrad-Professuren wird als wichtiger Schritt zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Hessen angesehen. Die Antwort der Ministerin hebt die Rolle der Hochschulen in der Verkehrswende hervor und betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis.