❓ Dokument 20/2178
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von René Rock thematisiert die rechtlichen Grundlagen und Ausnahmen vom Tötungsverbot für wildlebende Tiere im Zusammenhang mit Windkraftanlagen. Es wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen verwiesen, das die Genehmigung von Windkraftanlagen aufgrund von Unvereinbarkeit mit europäischem Recht aufgehoben hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere die Betreiber von Windkraftanlagen, die Landesregierung sowie die wildlebenden Tiere, die durch solche Projekte gefährdet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu konkreten Fällen von Ausnahmen vom Tötungsverbot gestellt, die erteilt oder beantragt wurden, sowie zur zukünftigen Genehmigungspraxis nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage erklärt, dass keine entsprechenden Aufstellungen zu den Ausnahmen vorliegen und dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bekannt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen noch nicht rechtskräftig ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort der Landesregierung werfen Fragen zur Vereinbarkeit der hessischen Genehmigungspraxis mit europäischem Recht auf. Es gibt eine rechtliche Unsicherheit, die sowohl die Windkraftbetreiber als auch den Naturschutz betrifft.