❓ Einbürgerung ohne ausreichende Sprachkenntnisse
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einbürgerung von Personen in Hessen, die aufgrund von Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Es wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, das Ausnahmen von den Sprachkenntnissen bei der Einbürgerung zulässt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ausländer, die in Hessen leben und aufgrund von Behinderungen oder Altersgründen nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Einbürgerung nachweisen können.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen umfassen die Anzahl der Einbürgerungen ohne ausreichende Sprachkenntnisse, die Gründe für Ausnahmen, die Feststellung dieser Gründe durch Behörden und die Auslegung des Gesetzes durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Daten zu Einbürgerungen ohne ausreichende Sprachkenntnisse statistisch nicht erfasst werden. Die Entscheidung über Ausnahmen obliegt den Einbürgerungsbehörden, und es sind derzeit keine Initiativen zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen geplant.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Auslegung des Gesetzes durch das Bundesverwaltungsgericht nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Die Landesregierung hat keine Absicht, die gesetzlichen Vorgaben zu ändern, und verweist auf die bestehenden Regelungen zur Einbürgerung.