❓ Dokument 20/2186
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Einsatz von Leiharbeitskräften zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt Frankfurt am Main thematisiert. Es wird auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt verwiesen, das diesen Einsatz als gesetzeswidrig einstuft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt am Main, die eingesetzten Leiharbeitskräfte sowie die kommunalen Polizeibehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Kenntnis der Landesregierung über den Einsatz von Leiharbeitskräften, deren Bestellung und die rechtlichen Grundlagen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Stellungnahme des Ministers des Innern und für Sport beantwortet die Fragen und stellt fest, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist.
⚡ Einordnung
Das Thema ist politisch brisant, da es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verkehrsüberwachung und die Rolle privater Dienstleister geht. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis in Hessen.