Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Verbot der Vollverschleierung an hessischen Schulen und Hochschulen

4. Februar 2020Dokument 20/2187 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
VollverschleierungSchulenHochschulenReligionsfreiheitSicherheitsvorschriften
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird das Thema des Verbots der Vollverschleierung an hessischen Schulen und Hochschulen behandelt. Es werden Beispiele aus Hamburg und Kiel angeführt, um die Problematik zu verdeutlichen. Die Fragesteller erkundigen sich nach ähnlichen Fällen in Hessen und den bestehenden Regelungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an hessischen Schulen und Hochschulen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob der Landesregierung ähnliche Fälle bekannt sind, wie diese Konflikte gelöst wurden und ob es Regelungen zum Verbot der Vollverschleierung gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihr keine ähnlichen Fälle aus Hessen bekannt sind. Es gibt Regelungen, die in bestimmten Situationen eine Vollverschleierung untersagen, insbesondere aus Sicherheits- und Hygienegründen. Ein allgemeines Verbot für Schulen ist klar geregelt, während für Hochschulen keine umfassenden Regelungen existieren.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD vermuten, dass ein Verbot der Vollverschleierung in Hessen erforderlich ist. Die Landesregierung hält die bestehenden Regelungen für sinnvoll und plant derzeit keine Gesetzesänderungen. Es wird auf frühere Antworten zur Thematik verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2187, Wahlperiode 20, eingereicht 4. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.