Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageAfD

❓ Änderung des Hessischen Landtagswahlgesetzes (LWG)

7. Februar 2020Dokument 20/2332 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
SitzverteilungÜberhangmandateHessisches LandtagswahlgesetzWählerstimmenProportionen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der kleinen Anfrage wird die Sitzverteilung im Hessischen Landtag thematisiert, insbesondere die Berechnung der Überhangmandate und die rechtlichen Vorgaben des Hessischen Landtagswahlgesetzes. Der Fragesteller hinterfragt die Auslegung des Gesetzes durch den Landeswahlausschuss und die mathematische Erreichbarkeit der Proportionen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Abgeordneten des Hessischen Landtags sowie die Wählerinnen und Wähler in Hessen, deren Stimmenverhältnis in der Sitzverteilung abgebildet werden soll.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und die mathematischen Berechnungen zur Sitzverteilung und den Überhangmandaten zu klären. Es wird gefragt, wie die gesetzliche Vorgabe zur Erreichung der Proportionen interpretiert werden sollte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Anfrage ohne die Antwort der Landesregierung. Es wird auf die Komplexität der mathematischen Berechnung der Sitzverteilung und die verschiedenen möglichen Varianten hingewiesen, die die geforderte Anzahl von Überhangmandaten ergeben können.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die bisherige Auslegung des Gesetzes zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Festlegung der Gesamtsitzzahl führen kann. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Hessische Landtagswahlgesetz zu überarbeiten, um klare Regelungen für die Sitzverteilung zu schaffen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2332, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.