❓ Dokument 20/2334
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird der Rückbau von Windenergieanlagen in Hessen thematisiert, deren Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Ende 2020 ausläuft. Die Anfrage beleuchtet die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte des Rückbaus sowie die Absicherung der Rückbauverpflichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Windenergieanlagen in Hessen, insbesondere die 213 Anlagen, deren Förderung ausläuft, sowie die zuständigen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur mittleren Nennleistung der Anlagen, zum Abbau oder Repowering sowie zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die durchschnittliche Nennleistung der 213 Windenergieanlagen beträgt 0,65 MW. Es ist unklar, wie viele Anlagen tatsächlich abgebaut werden. Die Rückbauverpflichtungen sind nicht bei allen Anlagen abgesichert, und die Landesregierung sieht die Höhe der Sicherheitsleistungen als angemessen an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur finanziellen Absicherung des Rückbaus auf und könnte Auswirkungen auf die Betreiber der Windenergieanlagen sowie auf die Energiepolitik in Hessen haben.