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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Finanzielle Bezuschussung von Vereinen der freien Wohlfahrtspflege in Hessen, durch das Bundesland Hessen, Teil II

7. Februar 2020Dokument 20/2338 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enners, Claudia Papst-Dippel
WohlfahrtspflegeSubventionenHessenVereineSoziale Infrastruktur
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der finanziellen Bezuschussung von Vereinen der freien Wohlfahrtspflege in Hessen, insbesondere im Kontext von Vertrauensverlusten aufgrund von Skandalen. Die Fragesteller möchten Informationen über die Subventionen, die von Hessen oder Kommunen an diese Vereine gezahlt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Vereine der freien Wohlfahrtspflege in Hessen, insbesondere Mitglieder der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen konkret nach den finanziellen Zuschüssen, die in den letzten fünf Jahren an verschiedene Wohlfahrtsverbände in Hessen gewährt wurden, einschließlich Details zu den Empfängern und den Gründen für die Subventionen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten des Ministers für Soziales und Integration, die auf die finanziellen Mittel hinweisen, die an die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen gezahlt wurden, sowie die Tatsache, dass keine Informationen über kommunale Zuschüsse vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung gibt an, dass die Liga der freien Wohlfahrtspflege jährlich einen festen Anteil aus den Spieleinsätzen der vom Land veranstalteten Zahlenlotterien erhält. Für die Jahre 2015 bis 2019 betrugen diese Zahlungen jährlich 5.299.000 €, ab 2020 erhöht auf 5.828.900 €. Zudem wird darauf hingewiesen, dass keine Erkenntnisse über kommunale Zahlungen vorliegen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2338, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.