❓ Verbreitung von pathogenen Mikroorganismen durch Neozoen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Risiken, die von nichtheimischen Tier- und Pflanzenarten (Neozoen) für die Biodiversität und die Gesundheit ausgehen. Insbesondere wird die Möglichkeit der Verbreitung von Krankheiten durch invasive Arten angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bevölkerung, insbesondere durch die Übertragung von Krankheiten, sowie die Umwelt und Biodiversität in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung die Zuständigkeit zur Beobachtung gebietsfremder Spezies geregelt hat und welche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von pathogenen Mikroorganismen ergriffen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zuständigkeit für die Beobachtung von Neozoen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge geregelt ist. Es wird auf bestehende Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung von nicht heimischen Stechmücken hingewiesen. Zudem wird betont, dass die Einschleppung von Krankheiten primär durch den Personenverkehr erfolgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verwiesen, die Maßnahmen zur Kontrolle invasiver Arten festlegt. Es sind derzeit keine neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von pathogenen Mikroorganismen geplant.