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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Unterstützung von interkommunalen Gewerbegebieten am Beispiel Gewerbegebiet Limes

11. Februar 2020Dokument 20/2376 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
interkommunale GewerbegebieteHessenÖPNVBauordnungFinanzierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Unterstützung der hessischen Landesregierung für interkommunale Gewerbegebiete, insbesondere das Gewerbegebiet Limes. Es werden verschiedene Aspekte wie finanzielle Hilfen, organisatorische Herausforderungen und die Unterstützung beim Ausbau des ÖPNV angesprochen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinden Büdingen, Hammersbach und Limeshain sowie deren Bürger und Unternehmen, die in den interkommunalen Gewerbegebieten tätig sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragestellung umfasst, wie die Landesregierung die Gründung und Weiterentwicklung interkommunaler Gewerbegebiete unterstützt, welche finanziellen Mittel bereitgestellt werden und wie administrative Herausforderungen angegangen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass sie die Gründung interkommunaler Gewerbegebiete durch finanzielle Zuwendungen und Beratungsleistungen unterstützt. Es werden konkrete Förderbeträge genannt, wie 425.000 € für den Unternehmenspark Bad Hersfeld-Ludwigsau und 1,5 Mio. € für das interkommunale Gewerbegebiet Ebsdorfergrund. Zudem wird auf die Herausforderungen bei der Zuständigkeit der Finanzämter hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der Freien Demokraten thematisieren die Unterstützung interkommunaler Gewerbegebiete und die Landesregierung antwortet, dass finanzielle Mittel in Höhe von 75.000 € für das Gewerbegebiet Limes bewilligt wurden. Zudem wird auf die Rahmenvereinbarung zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2376, Wahlperiode 20, eingereicht 11. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.