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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Notwendige Maßnahmen im Bundesstraßennetz im Werra-Meißner-Kreis in Bezug auf die Fertigstellung der A44 Teil I

11. Februar 2020Dokument 20/2379 · WP 20Hessen
Knut John, Tobias Eckert, Elke Barth, Karina Fissmann, Stephan Grüger, Marius Weiß
BundesstraßennetzWerra-Meißner-KreisA44OrtsumgehungenVerkehrsplanung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Fertigstellung der A44 im Werra-Meißner-Kreis und den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen im Bundesstraßennetz. Insbesondere wird auf die Auswirkungen der neuen Anschlussstelle in Eschwege und die damit verbundenen Verkehrsströme eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner der Städte Eschwege, Reichensachsen, Niddawitzhausen und Eltmannshausen sowie die Verkehrsteilnehmer, die die A44 nutzen möchten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach dem Verfahrensstand der Ortsumgehungen von Eschwege und Reichensachsen sowie dem Ausbau der Verflechtungsstrecke A44/B452 und den Zeitrahmen für die Planfeststellungsbeschlüsse.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass alle drei Projekte sich im Planfeststellungsverfahren befinden. Für die Ortsumgehung Eschwege wird mit einer Fortführung des Verfahrens im Jahr 2022 gerechnet. Die Ortsumgehung Reichensachsen wird voraussichtlich Mitte 2020 bearbeitet, während die Verflechtungsstrecke A44/B452 ein 2. Planänderungsverfahren im Jahr 2021 beantragen möchte.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Fertigstellung der A44 erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme und die Belastung des nachgelagerten Straßennetzes haben wird. Die Landesregierung gibt an, dass die Planungen für die notwendigen Maßnahmen noch nicht weit fortgeschritten sind.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2379, Wahlperiode 20, eingereicht 11. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.