❓ Durchführung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Durchführung des Masernschutzgesetzes, das zur Stärkung der Impfprävention und zum Schutz vor Masern eingeführt wurde. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass bestimmte Personengruppen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, einen Nachweis über ihren Impfschutz erbringen müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen betreut werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Vorgehensweise bei schulpflichtigen Personen ohne Impfnachweis, zu möglichen Ausnahmen von den Regelungen und zur Anerkennung fremdsprachiger Impfdokumente.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung erläutern, dass schulpflichtige Personen trotz fehlendem Nachweis aufgenommen werden müssen, und dass das Gesundheitsamt informiert werden muss. Ausnahmen von den Regelungen sind nur bei Lieferengpässen von Impfstoffen möglich. Fremdsprachige Impfdokumente müssen durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt werden, um anerkannt zu werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Schulleitung fehlende Nachweise anfordern und das Gesundheitsamt informieren muss. Es wird betont, dass nur bei Lieferengpässen Ausnahmen von den Regelungen möglich sind.