Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte - Teil II

13. Februar 2020Dokument 20/2403 · WP 20Hessen
Janine Wissler
studentische Hilfskräftewissenschaftliche HilfskräfteUrlaubsregelungenHochschulenHessisches Hochschulgesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Arbeitsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften an hessischen Hochschulen. Insbesondere wird untersucht, wie viele Hilfskräfte Urlaub beantragt und genehmigt bekommen haben sowie die Vertragslaufzeiten und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen in Hessen sowie die Hochschulen selbst.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der beantragten und genehmigten Urlaubszeiten, zur Verteilung der Vertragslaufzeiten nach Fachbereichen und Geschlecht sowie zu den Maßnahmen der Hochschulen zur Sicherstellung sinnvoller Vertragslaufzeiten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Ministerin für Wissenschaft und Kunst zeigen, dass viele Hochschulen keine zentrale Erfassung von Urlaubsanträgen haben. Die Anzahl der genehmigten Urlaubsanträge variiert stark zwischen den Hochschulen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Vertragslaufzeiten zu optimieren, um den Hilfskräften Planungssicherheit zu bieten.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass studentische Hilfskräfte in Hessen oft nicht ausreichend durch Personalräte vertreten sind und dass ihre Arbeitsbedingungen stark variieren. Die Landesregierung hat keine einheitlichen Tarifverträge für diese Beschäftigungsverhältnisse, was die Situation der Hilfskräfte betrifft.

Quelle: Hessen, Dokument 20/2403, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Februar 2020

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.