❓ Dokument 20/2404
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) thematisiert die Einführung von interkultureller Kompetenz als Einstellungskriterium für Mitarbeiter des Landes Hessen. Insbesondere wird die Praxis der Stadt Frankfurt angesprochen, die dieses Kriterium in Stellenausschreibungen fordert, um den Anteil von Migranten in der Verwaltung zu erhöhen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger, die mit diesen Mitarbeitern in Kontakt treten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung ebenfalls interkulturelle Kompetenz als Einstellungskriterium fordert oder plant, dies einzuführen. Zudem wird nach der Definition und Bewertung dieses Kriteriums gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass interkulturelle Kompetenz in einer kulturell vielfältigen Gesellschaft wichtig ist, jedoch nicht gleichrangig neben der fachlichen Qualifikation steht. Mangelnde fachliche Qualifikation kann nicht durch interkulturelle Kompetenz kompensiert werden. Die Kompetenz wird als wichtig für die Verwaltung angesehen, jedoch ist ihre Aufnahme in Stellenausschreibungen nicht obligatorisch.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um interkulturelle Kompetenz als Einstellungskriterium ist politisch relevant, da sie die Diversität in der Verwaltung und die Repräsentation der Bevölkerung betrifft. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wie diese Kompetenz in der Verwaltung gefordert werden sollte.