❓ Dokument 20/2410
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung für Menschen mit Behinderungen in Hessen. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Regelungen und der Zuständigkeit der Behörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, insbesondere gehbehinderte Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen der Hände und kleinwüchsige Menschen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den bestehenden Sonder- und Ausnahmeregelungen, der Erteilung von Genehmigungen und der Möglichkeit, ohne Umweltplakette in Umweltzonen einzufahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers stellen klar, dass die Straßenverkehrsbehörden zuständig sind und dass es keine zentrale Aufstellung der erteilten Genehmigungen gibt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung im Einzelfall erfolgt und dass die Einführung hessenweiter Regelungen nicht geplant ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten thematisieren die Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen im Straßenverkehr und die Zuständigkeiten der Behörden. Es gibt Bedenken, dass einheitliche Regelungen die individuelle Ermessensentscheidung der Behörden einschränken könnten.